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SWK 32, 10. November 2015, Seite 1476

VfGH: Tabakmonopol

Vor dem Hintergrund der spezifischen Ausgestaltung des Tabakmonopols ist die Einhebung der Zuschläge gemäß § 38a TabMG 1996 […] dem System der Tabakmonopolverwaltung entsprechend als gesetzlich angeordnete vertragliche Verpflichtung zu qualifizieren, die zum Zweck der Herbeiführung eines wirtschaftlichen Ausgleichs innerhalb des betroffenen Wirtschaftssektors im wirtschaftlichen Interesse des Tabakhandels vorgesehen ist. […] Somit kann dem Vorbringen der antragstellenden Gesellschaft, dass kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr des – behaupteterweise – rechtswidrigen Eingriffs durch die angefochtenen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zur Verfügung stehe, nicht gefolgt werden. Es ist vielmehr Sache der ordentlichen Gerichte, über das Bestehen einer Pflicht zur Entrichtung der Zuschläge gemäß § 38a TabMG 1996 zu entscheiden. – (§§ 14a, 38 a TabMG), (Zurückweisung des Individualantrages auf Normenkontrolle, § 14a und § 38a TabMG als verfassungswidrig aufzuheben)

( G 150/2014)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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