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Ermittlung des Grenzbetrags für den Alleinverdienerabsetzbetrag
Für die Ermittlung des für den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) relevanten Grenzbetrags von 6.000 Euro sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die gemäß § 67 EStG mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge einzubeziehen. Da im konkreten Fall der für die Berücksichtigung des AVAB maßgebliche Grenzbetrag der Einkünfte über dem maßgeblichen Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 EStG lag, stand dem Beschwerdeführer der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu ( RV/7101915/2014; Revision nicht zugelassen).