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2. Abgabenänderungsgesetz 2014 in Begutachtung
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
(SWK) – Das BMF hat am den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen wird (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014), zur Begutachtung versandt.
1. Zielsetzung und Zeitplan
Das 2. AbgÄG 2014 dient nach den Intentionen des Gesetzgebers einerseits der Bekämpfung der Abgabenkriminalität, andererseits der behördlichen wie unternehmerischen Entlastung; zudem sollen mit dem Gesetzespaket – Stichwort: Tabakmonopol – gesundheitspolitische Akzente gesetzt werden. Die Begutachtungsfrist endet am ; der Beschluss der Regierungsvorlage im Ministerrat sowie die Beschlussfassung des Gesetzes im Plenum des Nationalrats und Bundesrats sind für den Herbst 2014 geplant.
2. Eckpunkte des 2. AbgÄG 2014
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