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SWK 29, 10. Oktober 2014, Seite 1244

Ministerrat beschließt GesbR-Reform

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 270 BlgNR 25. GP) zu einem Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG), beschlossen. Die derzeitigen Bestimmungen des ABGB für die GesbR sind weitgehend veraltet, teilweise unpraktisch. In einigen Fragen herrscht mangels klarer gesetzlicher Regelung erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies gilt etwa für die Frage, wie die Gesellschafter einer GesbR für Verbindlichkeiten haften (gemäß dem bisherigen § 1203 ABGB nur anteilig, nach fast allen jüngeren Entscheidungen jedoch solidarisch) oder für den Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis von Gesellschaftern. Mit dem GesbR-RG sollen durch eine gänzliche Neufassung bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzestext und Praxis behoben werden. Das Gesetz soll in den nächsten Wochen im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.

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