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Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 in Begutachtung
Das BMJ hat kürzlich den Entwurf zu einem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 zur Begutachtung versandt. Das RÄG 2014 dient vor allem der Umsetzung der Bilanz-Richtlinie der EU ins österreichische Recht. Das bewirkt insbesondere eine Entlastung für kleinere Unternehmen, aber auch die Erhöhung der Transparenz bei Zahlungen von Unternehmen des Rohstoffsektors an staatliche Stellen. Die Umsetzung der Richtlinie wird zum Anlass genommen, das Bilanzrecht insgesamt zu modernisieren. Weiters sollen die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften stärker an die steuerrechtlichen Vorschriften angepasst werden („Einheitsbilanz“), sodass Zusatzangaben und Zweifelsfragen zur Entlastung der Unternehmen verringert werden können. Schließlich schlägt der Entwurf weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen vor. Die Begutachtungsfrist endet am .