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Zum Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Kartellrecht
Kürzlich hatte sich der OGH in zwei Entscheidungen mit dem Verhältnis von Gesellschafts- und Kartellrecht zu beschäftigen. Wie angesichts der jeweiligen Streitgegenstände nicht anders zu erwarten, geht es in ihnen nur um Segmente eines viel umfangreicheren Erörterungsrahmens. Dieser umfasst Fragen wie die, ob geltendes Gesellschaftsrecht dem wettbewerbspolitisch inspiriertem Postulat seiner Konzentrationsneutralität entspricht und wie Gesellschafts- und Kartellrecht den Anwendungsbereich beider Regelungskomplex wechselseitig beeinflussen.
I. Einführung
Der OGH hatte sich zu den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen des sog Konzernprivilegs und zum Einfluss des Kartellrechts auf den Anspruch von GmbH-Gesellschaftern zu äußern, informiert zu werden, an Versammlungen teilzunehmen und mitabzustimmen. Diese Fragen hat zuletzt auch Rüffler erörtert. Vorangestellt hat er Überlegungen zum Verhältnis von Gesellschaftsbeteiligung und Kartellverbot. Damit soll auch hier begonnen werden.
II. Beteiligungserwerb
Bis zum EuGH-Urteil BAT und Reynolds von 1987 war es ganz hM, dass Art 85 EGV (jetzt: Art 101 AEUV) auf Konzentrationsvorgänge nicht anwendbar sei. Nach jenem Urteil ist es zwar immer noc...