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Änderung des Investitionsprämiengesetzes
Ende September 2020 beschlossen National- und Bundesrat eine Änderung des InvPrG, welche zwischenzeitig in BGBl I 2020/110 kundgemacht wurde. Hintergrund des InvPrG ist die Regelung von Investitionsanreizen für Unternehmen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Aufgrund der Coronakrise ist die Investitionsneigung der Unternehmen eher verhalten, weswegen die Investitionsprämie erweitert und verlängert werden soll. Durch die erfolgte Änderung wird die bestehende Fördersumme von 1 Mrd € auf 2 Mrd € erhöht.