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GesRZ 1, Februar 2021, Seite 2

Änderung des COVID-19-GesG

Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde am ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (IA 895/A 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00895/index.shtml), in den Nationalrat eingebracht und dem Justizausschluss zugewiesen (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 298). Durch die geplanten Änderungen sollte ua die Geltungsdauer der COVID-19-Sonderregeln bis zum verlängert werden.

Das Gesetz wurde nun beschlossen und am im BGBl I 2020/156 kundgemacht. Im Gesetzgebungsprozess kam es allerdings noch zu Anpassungen (ua im COVID-19-GesG). Die im Initiativantrag vorgesehene Änderung des § 4 COVID-19-GesG, wonach das Bundesgesetz mit außer Kraft treten sollte, wurde verworfen. Nun sieht § 4 COVID-19-GesG ein Außerkrafttreten der wesentlichen Bestimmungen mit vor. Dies bedeutet, dass die Sonderregeln für Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern deutlich länger, nämlich bis Ende 2021 in Geltun...

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