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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 333

Unternehmensrecht aktuell (Fortsetzung von Seite 299)

Deutscher Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das deutsche Bundesministerium der Finanzen haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (online abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2020-08-11-einfuehrung-elektronische-wertpapiere/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2) vorgelegt.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren, um künftig Unternehmensfinanzierungen auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die elektronisch und gegebenenfalls mittels der Blockchain-Technologie begeben werden. Dies ist aktuell noch nicht möglich, da nach dem deutschen Wertpapierrecht der Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände die Papierurkunde ist.

Deshalb soll künftig die Begebung von elektronischen Wertpapieren, dh Wertpapiere ohne Urkunde, ermöglicht werden. Die Regelungen sollen dabei technologieneutral sein. Über die Blockchain-Technologie begebene Wertpapiere sollen g...

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