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Änderung des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes und Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
Am wurde ein Initiativantrag zur Änderung ua des 1. COVID-19-JuBG und des COVID-19-GesG im Nationalrat eingebracht und dem Justizausschluss zugewiesen (IA 895/A 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00895/index.shtml). Im Rahmen des Initiativantrags sollen Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen gem § 3 des 1. COVID-19-JuBG über den hinaus nun bis zum mithilfe technischer Kommunikationsmittel durchgeführt werden können. Außerdem soll das Außerkraftreten des 1. COVID-19-JuBG mit dem neu festgesetzt werden. Auch die Geltungsdauer des COVID-19-GesG soll verlängert und das Außerkraftreten ebenso auf den verlegt werden.