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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 299

Schaffung einer digitalen Sammelurkunde

Am langte im Nationalrat ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Depotgesetz geändert wird, ein (60/ME 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00060/index.shtml). Der Entwurf zielt auf die Schaffung einer digitalen Sammelurkunde für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate ab. Dadurch, insb aufgrund des vereinfachten Prozesses der Wertpapieremission, soll der Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer weiter an Attraktivität gewinnen und die Digitalisierung und Entbürokratisierung in Österreich sollen vorangetrieben werden.

Gegenwärtig werden Sammelurkunden, die eine größere Anzahl von Wertpapieren vertreten, im Rahmen von Wertpapieremissionen in traditioneller Weise physisch erstellt und beim Zentralverwahrer (dies ist die OeKB CSD GmbH) zur Verwaltung und Verwahrung eingeliefert. Der Ministerialentwurf soll nun die Möglichkeit der Vertretung von Wertpapieren durch eine digitale Sammelurkunde ermöglichen. In § 1 Abs 4 Depotgesetz ist eine Legaldefinition vorgesehen, wonach „eine digitale Sammelurkunde im Sinne dieses Bundesgesetzes ... für die in § 24 lit. b genannten Wertpapiere [das ...

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