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SWK 22, 1. August 2014, Seite 997

Vorabentscheidungsersuchen des BFH zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Mit Beschluss vom , XI R 31/09, hat der BFH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgelegt: Mit der ersten Frage soll geklärt werden, ob bei gemischt genutzten Gebäuden die Vorsteuern auf Eingangsleistungen, die die Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes betreffen, zunächst den Ausgangsumsätzen zugeordnet werden müssen und lediglich die danach verbleibenden Vorsteuern nach einem Flächen- oder Umsatzschlüssel aufzuteilen sind. Weiter ist zu klären, ob dies entsprechend für Vorsteuern auf laufende Kosten gilt. Mit der zweiten Frage möchte der BFH wissen, ob eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse unionsrechtlich auch dann vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger die Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes zulässigerweise nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt hat und Deutschland mit § 15 Abs. 4 Satz 3 dUStG nachträglich einen anderen vorrangigen Aufteilungsschlüssel vorschreibt. Bejahendenfalls möchte der BFH mit der dritten Frage wissen, ob die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Vorsteuerberichtig...

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