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SWK 22, 1. August 2014, Seite 978

Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2013

Laut Tätigkeitsbericht des VwGH fielen im Jahr 2013 5.615 (2012: 4.477) Beschwerdefälle und 1.232 (2012: 1.331) Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg bei den Beschwerdefällen um 1.138 oder um 25,42 % und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung einen Rückgang um 99 oder um 7,44 %. In 961 Fällen wurden Anträge auf Verfahrenshilfe gestellt; dies ist gegenüber dem Vorjahr (997) ein Rückgang von 3,62 %. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 5.615 erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 16,77 Monate (2012: rund 19 Monate). Von den im Jahr 2013 erledigten Beschwerdesachen betrafen 660 den Bereich Abgaben, 55 Gebühren und Verkehrsteuern, 75 das Gewerberecht, 425 den Bereich Sozialversicherung, 308 das Arbeitsrecht und 342 das Baurecht.

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