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SWK 22, 1. August 2014, Seite 974

FinStrG-Novelle 2014 beschlossen

Der Nationalrat hat am mehrheitlich die FinStrG-Novelle 2014 beschlossen. Selbstanzeigen bei Finanzvergehen werden damit künftig teurer. Waren bisher nur Verzugszinsen zu zahlen, wird nun ein Strafzuschlag fällig. Bisher waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 %. Wiederholte Selbstanzeigen sind in Hinkunft überhaupt untersagt. Konkret sind in Hinkunft bei einer Abgabenschuld bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen bis 33.000 Euro 5 %, bis 100.000 Euro 15 %, bis 250.000 Euro 20 % und bei mehr als 250.000 Euro 30 % Strafzuschlag zu begleichen. Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes. Für Ökostrom-Selbstverbraucher wird ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt, was einer weitgehenden Befreiung nachhaltiger Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabepflicht gleichkommt.

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