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Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Im Rahmen der Reihe „Glossar Internationales Steuerrecht“ wurden bereits die Grundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit erörtert. Gegenstand des aktuellen Beitrags ist § 1 Abs. 4 EStG zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, die ihren Ursprung in der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit hat.
1. Ursprung der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht
Als Leitentscheidung zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht kann das Urteil des EuGH in der Rs. Schumacker aus dem Jahr 1995 angesehen werden. Dem Fall lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde: Roland Schumacker, ein belgischer Staatsangehöriger, erzielte nahezu sein gesamtes Einkommen aus einer in Deutschland praktizierten nichtselbständigen Tätigkeit. Sein Wohnsitz (und der seiner Familie) war jedoch weiterhin in Belgien gelegen. In Deutschland wurde Herr Schumacker als beschränkt Lohnsteuerpflichtiger behandelt. Da das deutsche Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gewährt wurden, ergab sich für Herrn Schumacker eine wesentlich höhere Steuerschuld als für eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person mit denselben Einkünften. Fraglich war demnach, ob beschrän...