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SWK 13-14, 5. Mai 2014, Seite 666

Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2013

Der VfGH hat kürzlich seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Demnach weist das Geschäftsjahr 2013 folgende Bewegungsbilanz auf: Einer Zahl von 4.158 neu anhängig gewordenen Verfahren sowie 1.462 aus den Vorjahren übernommenen Verfahren stehen 4.468 abgeschlossene Verfahren gegenüber. Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz entfiel dabei auf Verfahren gemäß Art. 144a B-VG (Beschwerden in Asylrechtssachen). Betrachtet man den Zugang an Fällen im Jahr 2013, so ist festzustellen, dass Beschwerden in Asylrechtssachen erneut rund 60 % des Neuanfalls ausmachten.

Die insgesamt 4.468 Erledigungen des VfGH im Zeitraum bis lassen sich untergliedern in 340 Stattgaben, 147 Abweisungen, 129 Zurückweisungen, 1.519 Ablehnungen und 2.288 sonstige Erledigungen (Ab- und Zurückweisung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, Einstellungen, Streichungen). Die durchschnittliche Verfahrensdauer (bemessen vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung) konnte im Rahmen des mehrjährigen Durchschnitts von rund acht Monaten gehalten werden.

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