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SWK 13-14, 5. Mai 2014, Seite 662

Insolvenzrechtliche Behandlung von Prämien

Modalitäten der Geltendmachung sind irrelevant

Karl Stückler

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2011/15/0186, zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Prämien Stellung genommen. Für die Einordnung des Prämienanspruchs als Insolvenz- oder Masseforderung ist maßgebend, ob die der Bildungsprämie zugrunde liegenden Aufwendungen bzw. bei der Lehrlingsausbildungsprämie die jeweiligen Lehrverhältnisse vor Insolvenzeröffnung getätigt bzw. abgeschlossen wurden oder nicht. Auf die Modalitäten der Geltendmachung der Prämie oder auf die Erlassung eines Bescheids kommt es nicht an.

1. Problemstellung

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abgabenforderung ist umstritten: Nach der Judikatur des OGH kommt es für die Beurteilung als Masseforderung darauf an, wann der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht wurde. Der Gesetzgeber beabsichtigte offenbar bewusst keine formale Anknüpfung an § 4 Abs. 1 BAO, der die steuerliche Tatbestandsverwirklichung regelt. Die Entstehung des Abgabenanspruchs kann nicht mit der Verwirklichung des den Tatbestand erfüllenden Sachverhalts gleichgesetzt werden; maßgebend ist vielmehr, wann innerhalb des Zeitraums die einzelnen Sachverhalte eingetreten sind. Somit hat für die insolvenzrechtliche Einordnung des Prämienanspruchs als Inso...

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