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Neuerungen bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung
Erfordernis einer „umfassenden Amtshilfe“ – Einführung der 75%-Auslandsverlustverwertungsgrenze
Das mit in Kraft getretene Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 sieht im Bereich des Ertragsteuerrechts einige bedeutsame Änderungen vor, die in Umsetzung des Regierungsprogramms erfolgten. Diese Änderungen betreffen auch die in § 9 KStG verankerte Gruppenbesteuerung und schränken die Möglichkeit der Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ein. Diese Neuerungen für Unternehmensgruppen werden im folgenden Beitrag anhand von Fallbeispielen näher analysiert.
1. Einschränkung des territorialen Anwendungsbereichs der Gruppenbesteuerung
1.1. Das Kriterium einer „umfassenden Amtshilfe“
Nach bisheriger Rechtslage bestand im Rahmen der Gruppenbesteuerung generell die Möglichkeit der Einbeziehung von ausländischen Tochtergesellschaften in die österreichische Unternehmensgruppe. Durch das AbgÄG 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, wurde nunmehr jedoch in § 9 Abs. 2 Teilstrich 2 KStG der territoriale Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung auf ausländische Gruppenmitglieder eingeschränkt, die entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat, mit dem eine „umfassende Amtshilfe“ besteht, ansässig sind. Ausländische Körperschaften, die bereits am Gruppenmitglieder waren, aber die geände...