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SWK 12, 20. April 2013, Seite 609

KStR 2013: verdeckte Ausschüttung an der Wurzel

Kein Rückgriff mehr auf die außerbetriebliche Sphäre der Gesellschaft

Florian Brugger

Nach der VwGH-Rechtsprechung kann eine von einer Kapitalgesellschaft angeschaffte oder hergestellte Immobilie, die an einen Gesellschafter zu Wohnzwecken vermietet wird, der außerbetrieblichen Sphäre der Kapitalgesellschaft zuzuordnen sein. In den KStR 2013 werden diese Fälle nunmehr ohne Rückgriff auf die außerbetriebliche Sphäre gelöst.

1. VwGH-Rechtsprechung zur außerbetrieblichen Sphäre von Kapitalgesellschaften

Nach der VwGH-Rechtsprechung gehören „Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen (…), nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen“. Für Gebäude hat der VwGH näher ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Die Zuordnung eines Gebäudes zur außerbetrieblichen Sphäre (damit einhergehend auch die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes) ist an zwei Bedingungen geknüpft: Zunächst „ist zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z. B. durch Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und (…) Gebäuden, die s...

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