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AfA-Berechtigung einer Fruchtgenussberechtigten
Das BFG bejaht im Anlassfall ein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an einer Liegenschaft einer Fruchtgenussberechtigten, zu deren Gunsten auch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot besteht. Daher kommt der Fruchtgenussberechtigten aus diesem Grund auch die Berechtigung zur Geltendmachung der Abschreibung zu.
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RV/4100325/2012, außerordentliche Amtsrevision eingebracht |
1. Der Fall
Zwei Stiefkinder übertrugen ihrer Stiefmutter (= Beschwerdeführerin) unentgeltlich das lebenslängliche Fruchtgenussrecht an zwei Eigentumswohnungen, die im zivilrechtlichen Eigentum der Stiefkinder stehen. Die der Stieftochter gehörende Wohnung wurde ihr zuvor schenkungshalber von ihrem Vater (= Ehegatte der Stiefmutter) mit der Weisung übertragen, der Stiefmutter ein Fruchtgenussrecht einzuräumen. Die im zivilrechtlichen Eigentum des Stiefsohnes stehende Wohnung wurde aus Mitteln aus der von der Stiefmutter erhaltenen Abfertigung finanziert. Zugunsten der Stiefmutter wurde durch Nachträge zu den Übergabeverträgen auch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot an den Wohnungen durch die Stiefkinder eingeräumt. Beide Rechte wurden im Grundbuch als Belastung der...