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Wurzelausschüttung von Wohnimmobilien
Ermittlung der Marktmiete und der Renditemiete
In Rz. 637 f. KStR 2013 hat das BMF im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Wohnimmobilien durch Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter ein Prüfungsschema für die Frage definiert, wann das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie dem Gesellschafter zuzurechnen sein soll und in der Folge die Immobilie selbst als an den Gesellschafter ausgeschüttet gelten soll („Wurzelausschüttung“). Kern dieses neu geschaffenen Prüfungsschemas – dessen Details nicht zuletzt aufgrund der großen Zahl der dazu erschienen Beiträge im Fachschrifttum als bekannt vorausgesetzt werden – ist die Frage, ob die Gesellschaft mit der Wohnimmobilie eine bestimmte Mindestrendite erwirtschaftet bzw. bei Vermietung an einen fremden Dritten erwirtschaften könnte oder nicht. Für die Beantwortung dieser Frage wurden die Begriffe der „Marktmiete“ und der „Renditemiete“ eingeführt: Für den Fall, dass erstens die Renditemiete einer Immobilie nicht in der Marktmiete Deckung findet und zweitens das zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbarte Entgelt die Renditemiete nicht erreicht, soll davon auszugehen sein, dass das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie nicht mehr bei der Gesellschaft als zivilrechtlic...