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BFGjournal 11, November 2016, Seite 388

Bewertung der Nutzungszuwendung der Privatstiftung nach der Renditemiete bei fehlendem funktionierendem Mietenmarkt

Ernst Marschner

Gemäß § 15 Abs 3 Z 2 lit b EStG 1988 ist die Nutzungszuwendung der Privatstiftung an Begünstigte nach dem ansonsten vom Begünstigten zu tragenden Aufwand zu bemessen. Im Anlassfall hat der VwGH seine Ansicht zur Bewertung an die Stelle des UFS gesetzt. Dabei kommt es in erster Linie auf die auf einem funktionierenden Mietenmarkt erzielbare Miete an. Erst in zweiter Linie hat eine Berechnung anhand einer Renditemiete iHv 3 bis 5 % zu erfolgen.


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1. Der Fall

Eine Privatstiftung erwarb im Jahr 2002 ein Grundstück um 288.000 Euro und errichtete darauf um 1.481.000 Euro ein luxuriöses Haus (Gebäudefläche von ca 370 m2; Garage inklusive Lagerräume 127,39 m2, Wohnraum 243,89 m2; Terrassenfläche von ca 150 m2). Das Haus wurde 2006 weitgehend fertiggestellt und ab Juli 2006 an die Stifter bzw Begünstigten (Paar in Lebensgemeinschaft) vermietet.

Finanzamt und UFS erachteten die verrechnete Miete als zu gering. Der UFS berechnete die als Nutzungszuwendung zu besteuernde Miete anhand einer Leasingfinanzierung (Absetzung für Abnutzung [AfA] und Verzinsung des Kapitals als Bestandteile der KESt-Bemessungsgrundlage). Bestimmte Sonderwü...

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