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Umsatzsteuer im Rahmen der „Umkehrung der Ertragswertberechnung“
Eine weitere Facette des „Dauerbrenners“ der Immobilienvermietung durch Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter
Immobilienvermietungen durch eine Kapitalgesellschaft an deren Gesellschafter erweisen sich im Rahmen von Betriebsprüfungen nach wie vor als „Dauerbrenner“. An die Frage, ob Immobilen dem Grunde nach dem (Betriebs-)Vermögen der Kapitalgesellschaft zuzurechnen sind, schließt sich bejahendenfalls zumeist die Prüfung des zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter vereinbarten Mietpreises an. Erweist sich dieser als zu gering, wird in Höhe der Differenz zwischen vereinbarter und fremdüblicher Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen. Die Höhe der als Referenzmaßstab dienenden fremdüblichen Miete wird von Seiten der Abgabenbehörden oftmals durch die sogenannte Methode der „Umkehrung der Ertragswertberechnung“ bestimmt, bei der der kalkulatorische (fremdübliche) Liegenschaftszins aus dem Sachwert der Liegenschaft ermittelt wird. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, wie im Rahmen dieses Verfahrens mit Umsatzsteuern umzugehen ist, die für die Herstellung bzw. die Anschaffung solcher vermieteten Liegenschaften angefallen sind.
1. Bestimmung fremdüblicher Mietpreise durch „Umkehrung der Ertragswertberechnung“
Die Frage der Bestimmung eines fremdüblichen Vermietungsentge...