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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 935

Unternehmerische Tätigkeit bei Stromlieferungen mittels Photovoltaikanlage auf Privathaus

Vorabentscheidung des EuGH bestätigt Rechtsansicht des UFS

Bernhard Renner

Nach der Generalanwältin des EuGH hat nunmehr auch der EuGH selbst die Frage bejaht, ob Stromlieferungen ins Netz aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellen und damit das Recht auf Vorsteuerabzug begründen.

1. Ansicht des UFS

Der UFS erachtete eine Tätigkeit, bei der erzeugter Strom einer auf dem Dach eines Privathauses befindlichen Photovoltaikanlage ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, auch bei sonst nichtunternehmerisch tätigen Personen als unternehmerisch. Der Vorsteuerabzug aus Anschaffung und Nutzung ist daher unabhängig davon zulässig, ob diese Stromlieferungen in einem Ausmaß erfolgen, das den Eigenbedarf dauerhaft deutlich unterschreitet, und insbesondere deswegen zustande kommen, weil die Anbindung der Anlage an das öffentliche Netz die Zusatzerrichtung von Stromspeichern erspart.

2. Ansicht der Verwaltungspraxis

Nach der Verwaltungspraxis ist hingegen der Betrieb solcher Anlagen, deren Überschussstrom mangels eigener Speichermöglichkeit ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, („liebhabereiverdächtige“ Betätigung i. S. d. § 1 Abs. 2 LVO aus pri...

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