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SWK 1, 1. Jänner 2013, Seite 39

Schaffung einer „Bilanzpolizei“ in Österreich

Das neue Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

Gerald Moser

Internationale Vorgaben zum Enforcement existieren schon seit vielen Jahren. Zahlreiche Staaten haben entsprechende Institutionen längst installiert. In Österreich gab es zwar jahrelange Diskussionen und Vorschläge bis hin zu Gesetzesentwürfen, nunmehr kommt es aber erst 2013 endlich zu einer gesetzlichen Umsetzung. Orientierungspunkt ist, wie in vielen Rechtsbereichen, das derzeitige deutsche System, das schon auf einige Jahre (erfolgreiche) Erfahrung zurückblicken kann. Nunmehr soll mit erheblicher zeitlicher Verspätung hinsichtlich der europarechtlichen Umsetzung die oftmals medial angekündigte „Bilanzpolizei“ ihre Tätigkeit aufnehmen. Ihre rechtliche Grundlage hat die ab dem Jahr 2013 tätig werdende österreichische Enforcement-Behörde im sperrig klingenden Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG).

1. Europäische Grundlagen für die Schaffung einer Enforcement-Behörde

Bereits die Verordnung der EU aus dem Jahr 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards hat die Tatsache angesprochen, dass angemessene und strenge Durchsetzungsregeln für die Sicherstellung des Vertrauens der Anleger in die Finanzmärkte von zentraler Bedeutung seien. Demgemäß haben die Mitgl...

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