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LSt: Berechnung
Eine Lohnsteuerberechnung unter Zugrundlegung eines einen Kalendermonat übersteigenden Zeitraums ist unzulässig; das ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 77 Abs. 1 EStG 1988. – (§ 77 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/15/0027)