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KommSt: Bauausführungen
Bauausführungen bilden einen Sondertatbestand, der, sobald er verwirklicht ist, die anderen Tatbestände des § 4 Abs. 1 KommStG i. V. m. § 29 Abs. 2 BAO ausschließt. Bei der Geltendmachung des Abgabenanspruchs hinsichtlich sämtlicher Dienstnehmer (und deren Arbeitslöhnen) bedarf es Feststellungen der Abgabenbehörde, aus denen geschlossen werden kann, dass die Bauausführungen die Dauer von sechs Monaten vorhersehbarerweise und tatsächlich nicht überschritten werden. – (§ 7 Abs. 1 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/16/0075)