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PV-Info 1, November 2005, Seite 21

Kein neuer Urlaubsanspruch während vereinbarter Karenz

PV-Info Redaktion

Während einer vereinbarten Karenz (= unbezahlter Urlaub) entsteht kein Urlaubsanspruch, sofern die Karenzvereinbarung nicht im Interesse des Arbeitgebers erfolgte. In diesem Fall darf daher die Zeit der vereinbarten Karenz bei der Berechnung des Urlaubs ausgeklammert werden. ()

Sachverhalt

Eine bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Elternkarenz nach dem MSchG befindliche Arbeitnehmerin vereinbarte mit ihrem Arbeitgeber, nach Ablauf der gesetzlichen Elternkarenz für weitere 6 Monate in Karenz zu verbleiben. Diese Vereinbarung wurde als Ausweg gewählt, da der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Ablaufs der Elternkarenz über keinen freien Arbeitsplatz verfügte und er die Arbeitnehmerin sonst gekündigt hätte.
In der Folge kam es noch während der vereinbarten Karenz zur Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Die Arbeitnehmerin begehrte eine Urlaubsersatzleistung für den Zeitraum der vereinbarten Karenz. Der Arbeitgeber verweigerte die Urlaubsersatzleistung mit der Begründung, dass während der vereinbarten Karenz mangels Entgeltanspruchs kein ...

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