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Neue Lohnpfändungswerte für 2006
Eine für 2006 vorgesehene außertourliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes führt auch zur Erhöhung der Existenzminimum-Beträge. Die ab 2006 geltenden Lohnpfändungswerte sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Existenzminimum 2006
Laut einer aktuellen Mitteilung des Sozialministeriums wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende ab auf € 690,- erhöht.1)
1) Diese außertourliche Erhöhung erfolgt durch das geplante Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage vom 27. 9. 2005).
S. 6 Daraus leiten sich für das Kalenderjahr 2006 folgende Lohnpfändungswerte ab:
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Lohnpfändungswerte 2006 (in EUR) | monatlich | wöchentlich | täglich |
---|---|---|---|
Allgemeiner Grundbetrag (bei Anspruch auf Sonderzahlung) | 690,– | 161,– | 23,– |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag (ohne Anspruch auf Sonderzahlung) | 805,– | 187,– | 26,– |
Unterhaltsgrundbetrag | 138,– | 32,– | 4,– |
Höchstberechnungsgrundlage | 2.760,– | 644,– | 92,– |
Geldexistenzminimum bei „normalen“ Exekutionen | 345,– | 80,50 | 11,50 |
Geldexistenzminimum bei Unterhaltsexekutionen | 258,75 | 60,38 | 8,63 |