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PV-Info 1, November 2005, Seite 5

Neue Lohnpfändungswerte für 2006

PV-Info Redaktion

Eine für 2006 vorgesehene außertourliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes führt auch zur Erhöhung der Existenzminimum-Beträge. Die ab 2006 geltenden Lohnpfändungswerte sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

Existenzminimum 2006

Laut einer aktuellen Mitteilung des Sozialministeriums wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende ab auf € 690,- erhöht.1)

1) Diese außertourliche Erhöhung erfolgt durch das geplante Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage vom 27. 9. 2005).

S. 6 Daraus leiten sich für das Kalenderjahr 2006 folgende Lohnpfändungswerte ab:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnpfändungswerte 2006 (in EUR)
monatlich
wöchentlich
täglich
Allgemeiner Grundbetrag (bei Anspruch auf Sonderzahlung)
690,–
161,–
23,–
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag (ohne Anspruch auf Sonderzahlung)
805,–
187,–
26,–
Unterhaltsgrundbetrag
138,–
32,–
4,–
Höchstberechnungsgrundlage
2.760,–
644,–
92,–
Geldexistenzminimum bei „normalen“ Exekutionen
345,–
80,50
11,50
Geldexistenzminimum bei Unterhaltsexekutionen
258,75
60,38
8,63

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