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Neue Lehrlingsförderung durch das AMS
Seit September 2005 werden Dienstgeber vom Arbeitsmarktservice im Falle der Einstellung zusätzlicher Lehrlinge mit fixen Sätzen gefördert.
Neues Förderungsmodell
Mit Wirkung September 2005 hat das AMS ein neues Förderungsmodell zur Unterstützung zusätzlicher Lehrausbildungsplätze gestartet: Betriebe, die zusätzliche Lehrlinge ausbilden, erhalten vom AMS
im ersten Lehrjahr monatlich € 400,–,
im zweiten Lehrjahr monatlich € 200,– und
im dritten Lehrjahr monatlich € 100,–.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kommt unter folgenden Voraussetzungen in Betracht:
Die Zahl der Lehrlinge im Ausbildungsbetrieb muss infolge der Neueinstellung eines oder mehrerer Lehrlinge höher sein als Ende2004. Ein neu eingestellter Lehrling gilt somit nur dann als „zusätzlich“, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Lehrverhältnissesgrößer ist als die Gesamtzahl am .
Der zusätzlich eingestellte Lehrling muss vorher beim AMS als lehrstellensuchend gemeldet gewesen sein. Der Betrieb muss also bereits vor Abschluss des Lehrvertrages mit dem AMS Kontakt aufnehmen.
Förderung für folgende Lehrjahre
Die Förderung für das zweite und dritte Lehrjahr setzt voraus, dass auch zu Beginn des jeweiligen Lehr...