Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 1, November 2005, Seite 6

GKK-Anmeldung bei Arbeitsantritt

PV-Info Redaktion

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht eine weitere Verschärfung für die GKK-Anmeldung vor: Die „Aviso“-Anmeldung soll spätestens bei Arbeitsantritt zu erstatten sein. Diese Änderung wird im Laufe des Jahres 2006 wirksam werden.

Was ist künftig neu bei der GKK-Anmeldung?

Ein Gesetzesentwurf (Regierungsvorlage vom betreffend das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005) sieht die künftige Verpflichtung des Dienstgebers vor, die Mindestangaben-Anmeldung („Aviso-Meldung“) bei der Gebietskrankenkasse

  • bereits vor Arbeitsantritt,

  • spätestens aber unmittelbar bei Arbeitsantritt

zu erstatten (zB telefonisch, per Fax oder über ELDA-Online). Die Meldung muss daher sofort mit Beschäftigungsbeginn erfolgen und darf nicht bis 24 Uhr des ersten Beschäftigungstages warten.

Folgen bei Meldeverstoß

Beitragszuschläge können seitens der Gebietskrankenkasse allerdings nur dann vorgeschrieben werden, wenn die 7-tägige Frist für die vollständige Anmeldung verstrichen ist und der Dienstgeber nur eine Mindestangaben-Anmeldung oder gar keine Anmeldung erstattet hat.

S. 7In-Kraft-Treten der Verschärfungen

Die Änderungen des Melderechts sollen stufenweise in Kraft gesetzt werden:

  • Mit für jene Dienstgebergr...

Daten werden geladen...