EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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Vorbemerkungen zu §§ 81 ff
Literatur
Doralt et al, Einkommensteuergesetz21 (2020); Fellner, Grunderwerbsteuer (Loseblatt-Slg); Kanduth-Kristen, Grundstücksübertragungen im Zuge einer Ehescheidung - steuerliche Folgen nach der Rechtslage ab , taxlex 2017, 36; Leb/Thuiner, Verheimlichtes Vermögen in der Ehe, .
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Prinzipien des Aufteilungsrechts | ||
III. | Verfahrensgrundsätze | ||
IV. | Steuerrechtliche Fragen | ||
V. | Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht | ||
A. | Kollisionsrechtliche Anknüpfung | ||
B. | Internationale Zuständigkeit |
I. Allgemeines
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Die nacheheliche Vermögensaufteilung gem §§ 81 ff EheG ist als genuin österreichische Lösung von einem Zusammenspiel des Beitrags- und Versorgungsgedankens geprägt. Anders als bei der Vorgängerregelung (6. DVEheG) steht nun jedoch der Beitragsgedanke im Vordergrund. Dementsprechend soll zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Zugewinnausgleich erfolgen - also eine gerechte Aufteilung des während der Ehe von beiden Ehegatten erworbenen Vermögens. Der Versorgungsgedanke bleibt jedoch im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat bedeutsam; eine Zuweisung dieser Sachen wird idR durch eine Ausgleichszahlung ersetzt („nachträgliche Beitragsleistung“). Generell soll die nacheheliche