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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 317

Verheimlichtes Vermögen in der Ehe

Durchsetzbarkeit des Rechnungslegungsanspruchs in der Praxis

Birgit Leb und Stefanie Thuiner

Während der Ehe und iZm der Beendigung der Ehe stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang ein (geschiedener) Ehegatte von dem (Ex-)Partner Aufklärung über die ehelichen Vermögenswerte verlangen kann. Verabsäumt es ein Ehegatte, während der Ehe einen Einblick über die Bildung der ehelichen Ersparnisse des anderen zu „erhaschen“, kann dies zu einer wesentlichen Verkürzung des Aufteilungsanspruchs führen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Möglichkeiten aus anwaltlicher Sicht.

I. Anspruch während aufrechter Ehe bzw im Scheidungsverfahren

Das Eingehen einer Ehe löst bekanntlich umfassende Rechte und Pflichten mit nicht nur rein persönlichen, sondern auch vermögensrechtlichen Rechtswirkungen aus (§§ 98100 ABGB). In der Ehe muss dem anderen Ehegatten grundsätzlich Auskunft über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse gewährt werden. Dies leitet sich insb aus der Treue- und der materiellen Beistandspflicht im Rahmen der Ehe gem § 90 ABGB ab. Die Verpflichtung zur Aufklärung über alle wesentlichen Umstände des Berufs- und Privatlebens hat daher zur Folge, dass das bewusste Verheimlichen von Einkommensbestandteilen rechtswidrig ist. Auch ein Manifestationsbegehren gem Art ...

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