EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorbemerkungen zu § 81 ff
Literatur
Doralt et al, Einkommensteuergesetz21 (2020); Fellner, Grunderwerbsteuer (Loseblatt-Slg); Kanduth-Kristen, Grundstücksübertragungen im Zuge einer Ehescheidung – steuerliche Folgen nach der Rechtslage ab , taxlex 2017, 36; Leb/Thuiner, Verheimlichtes Vermögen in der Ehe, iFamZ 2016, 317.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Prinzipien des Aufteilungsrechts | ||
III. | Verfahrensgrundsätze | ||
IV. | Steuerrechtliche Fragen | ||
V. | Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht | ||
A. | Kollisionsrechtliche Anknüpfung | ||
B. | Internationale Zuständigkeit |
I. Allgemeines
1
Die nacheheliche Vermögensaufteilung gem § 81 ff EheG ist als genuin österreichische Lösung von einem Zusammenspiel des Beitrags- und Versorgungsgedankens geprägt. Anders als bei der Vorgängerregelung (6. DVEheG) steht nun jedoch der Beitragsgedanke im Vordergrund. Dementsprechend soll zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Zugewinnausgleich erfolgen – also eine gerechte Aufteilung des während der Ehe von beiden Ehegatten erworbenen Vermögens. Der Versorgungsgedanke bleibt jedoch im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat bedeutsam; eine Zuweisung dieser Sachen wird idR durch eine Ausgleichszahlung ersetzt („nachträgliche S. 340B...