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GesRZ 5, Oktober 2012, Seite 280

Begutachtungsentwurf für eine Grundbuchsgebührennovelle

Julia Fragner und Matthias Schimka

Mit seinem Erkenntnis vom , G 34, 35/11, hat der VfGH die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt. Daher ist als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühren an den Verkehrswert anzuknüpfen. In Ausführung dieses Erkenntnisses sind für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbs eine einheitliche Bemessungsgrundlage – aber auch Begünstigungstatbestände im unmittelbaren (persönlichen) Nahebereich, unabhängig von der Art des Erwerbs – vorgesehen. Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlage vom Steuerrecht ist es nicht mehr möglich, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr in einem einheitlichen Vorgang zu berechnen. Darüber hinaus sind weitere Änderungen zur Klarstellung mit weitgehend redaktionellem Charakter vorgesehen.

Der Entwurf ist online abrufbar unter: http://www.justiz. gv.at/internet/file/2c948485398b9b2a0139c3cb20ae03c5.de.0/ begutachtungsentwurf.pdf

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Oestereichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftrag...
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