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SWK 4-5, 5. Februar 2014, Seite 212

Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


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Einkommen
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
00,0000 %
ab 11.000 bis 25.000 Euro
36,5000 %
ab 25.000 bis 60.000 Euro
43,2143 %
ab 60.000 Euro
50,0000 %

Der Einkommensteuerbescheid

Wann der Steuerbescheid kommt, lässt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid auch der Umsatzsteuerbescheid, gegebenenfalls ein Freibetragsbescheid für 2015, und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber 2015“. Aus der Buchungsmitteilung ist ersichtlich, ob nach der Belastung der Steuervorschreibungen und nach Gutschrift der Vorauszahlungen per saldo eine Schuld an das Finanzamt oder ein Guthaben beim Finanzamt besteht. Kommt es insgesamt zu einer Nachzahlung, so wird diese etwa einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides fällig. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Buchungsmitteilung....

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