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SWK 4-5, 5. Februar 2014, Seite 237

Seite 2 der Beilage E 1b

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V11

Absetzung für Abnutzung (Kennzahl 9500)

Unter Kennzahl 9500 ist der auf 2013 entfallende Betrag an Absetzung für Abnutzung (AfA für Gebäude und Einrichtung) einzutragen.

V12

Fremdfinanzierungskosten (Kennzahl 9510)

Unter Kennzahl 9510 sind die auf 2013 entfallenden absetzbaren Fremdfinanzierungskosten (insbesondere Zinsen, Kreditgebühren) einzutragen. Kredittilgungen (Annuitäten) stellen keine Werbungskosten dar.

V13

Zu- und Abschläge aus Vorjahren (Kennzahl 9414)

Gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 i. V. m. § 28 Abs. 7 EStG können periodenübergreifende Fehler, deren Ursprung im Jahr 2003 oder einem späteren Jahr liegt, soweit sie verjährte Zeiträume betreffen und der Fehler auf einen nicht verjährten Zeitraum Auswirkung haben kann, durch einen Zu- oder Abschlag im ersten nicht verjährten Jahr korrigiert werden. Das kann insbesondere Fehler i. Z. m. der AfA betreffen. Näheres siehe unter Rz. 6516 i. V. m. Rz. 650 ff. EStR. Dies soll auch bei Überschussrechnungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten (siehe den Beitrag von Markus Knechtl in SWK-Heft 7/2013, 430).

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