Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Änderungen für die Einkommensteuererklärung 2013 im Überblick
Seit dem letzten Steuererklärungsheft, SWK-Heft 4/5/2013, erfolgte eine Reihe von Änderungen im EStG, wobei einige bereits 2012 erlassene und im Vorjahr erwähnte Änderungen erst ab 2013 gelten. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 53/2013 („Pendlerförderung“),
EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 135/2013 (Anhebung des Kinderbetreungszuschusses),
EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 156/2013 (Änderungen bei der Zukunftsvorsorge).
Folgende wichtige Änderungen sind erfolgt:
Eine Bilanzberichtigung ist bei bereits eingetretener Verjährung von Amts wegen im ersten noch nicht verjährten Jahr vorzunehmen, wenn der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann (§ 4 Abs. 2 EStG i. d. F. AbgÄG 2012; ab 2013 für Fehler, die Veranlagungszeiträume ab 2003 betreffen).
Die bisherige Begrenzung der Spenden mit 10 % des Vorjahresgewinns (Gesamtbetrag der Einkünfte) wurde ab 2013 auf das laufende Wirtschaftsjahr umgestellt; weiters erfolgten Änderungen im Bereich der Überprüfung der Spenden und der Bestätigungen der Wirtschaftsprüfer (§ 4a EStG i. d. F. AbgÄG 2012; ab 2013).
Der Gewinnfreibetrag kann nur mehr höchstens mit 45.350 € abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 EStG i. d. F. 1. StabG 2012; für 2013 bis 2016; ab 2017 sollte wieder der Höchstbetrag 100....