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SWK 4-5, 5. Februar 2014, Seite 122

Die Änderungen für die Einkommensteuererklärung 2013 im Überblick

Seit dem letzten Steuererklärungsheft, SWK-Heft 4/5/2013, erfolgte eine Reihe von Änderungen im EStG, wobei einige bereits 2012 erlassene und im Vorjahr erwähnte Änderungen erst ab 2013 gelten. Folgende Änderungen haben sich ergeben:

EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 53/2013 („Pendlerförderung“),

EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 135/2013 (Anhebung des Kinderbetreungszuschusses),

EStG-Novelle, BGBl. I Nr. 156/2013 (Änderungen bei der Zukunftsvorsorge).

Folgende wichtige Änderungen sind erfolgt:

  • Eine Bilanzberichtigung ist bei bereits eingetretener Verjährung von Amts wegen im ersten noch nicht verjährten Jahr vorzunehmen, wenn der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann (§ 4 Abs. 2 EStG i. d. F. AbgÄG 2012; ab 2013 für Fehler, die Veranlagungszeiträume ab 2003 betreffen).

  • Die bisherige Begrenzung der Spenden mit 10 % des Vorjahresgewinns (Gesamtbetrag der Einkünfte) wurde ab 2013 auf das laufende Wirtschaftsjahr umgestellt; weiters erfolgten Änderungen im Bereich der Überprüfung der Spenden und der Bestätigungen der Wirtschaftsprüfer (§ 4a EStG i. d. F. AbgÄG 2012; ab 2013).

  • Der Gewinnfreibetrag kann nur mehr höchstens mit 45.350 € abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 EStG i. d. F. 1. StabG 2012; für 2013 bis 2016; ab 2017 sollte wieder der Höchstbetrag 100....

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