Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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6.3.2 S. 586Umgründungsbedingter Verlustvortragsübergang in der Unternehmensgruppe
Außergruppenverluste liegen vor, wenn vortragsfähige Verluste einer nicht an der Gruppe teilnehmenden Körperschaft umgründungsbedingt auf ein Gruppenmitglied oder den Gruppenträger übergehen oder übergegangen sind. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. Vortragsfähige Verluste können nur beim Gruppenträger entstehen. Dies gilt auch für Verluste die während einer aufrechten Organschaft iSd § 9 KStG 1988 idF vor dem StReformG 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, entstanden sind. Verlustvorträge, die beim Gruppenträger bei aufrechter Gruppe entstehen und umgründungsbedingt innerhalb der Gruppe übertragen werden, stellen keine Außergruppenverluste dar, sondern sind beim übernehmenden Gruppenmitglied im auf den Umgründungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum als Jahrsverlust zu erfassen. Bringt daher der Gruppenträger zB Vermögen nach Art III UmgrStG in ein Gruppenmitglied ein und gehen dabei (unter anderem) objektbezogen vortragsfähige Verluste aus der Gruppenzeit mit, liegen (insoweit) keine Außergruppenve...