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Gruppenbesteuerung

Kommentar und systematische Darstellungen

1. Aufl. 2005

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Gruppenbesteuerung (1. Auflage)

6.2.5 S. 584Zurechnung bei Vorliegen einer Beteiligungsgemeinschaft

Bei Vorliegen einer Beteiligungsgemeinschaft erhält auch diese als solche das gesamte Einkommen der inländischen Beteiligungskörperschaft. Dieses Einkommen ist in der Beteiligungsgemeinschaft unter den Mitbeteiligten entsprechend der Beteiligungsverhältnisse aufzuteilen.

Beispiel:

Die Kapitalgesellschaften A, B, C und D sind an der einzubeziehenden Zielkörperschaft E zu 40 %, 30 %, 20 % und 10 % beteiligt. A, B und C syndizieren sich, bilden eine Beteiligungsgemeinschaft und beziehen E in die Unternehmensgruppe ein (D kann mangels ausreichender Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft nicht teilhaben). Das von E in weiterer Folge der Beteiligungsgemeinschaft zugerechnete Einkommen wird in der Beteiligungsgemeinschaft entsprechend der Beteiligungsverhältnisse von A, B und C aufgeteilt. Die Aufteilung bezieht sich auf eine Beteiligungssumme von 90 %. A erhält daher rund 44,4 %, B 33,3 % und C 22,2 % des Einkommens von E zugerechnet.

Beispiel:

An der operativ tätigen Personengesellschaft X sind die GmbH A zu 50 % und die GmbH B zu 20 % beteiligt, die Personengesellschaft hält ihrerseits 90 % der Anteile an der GmbH C. A und ...

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