Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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4.3.6 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) und über ein oder mehrere Gruppenmitglied(er) mit oder ohne einer unmittelbaren Beteiligung
Die ausreichende finanzielle Verbindung kann auch durch die Kombination von mehreren mittelbaren Beteiligungen unterschiedlicher Art mit oder ohne einer unmittelbaren Beteiligung erreicht werden.
Die GmbH-A ist an der GmbH-B unmittelbar zu 10 % und mittelbar über eine 100 %ige Kommanditbeteiligung zu 40 % und über eine von der 60 %igen Tochter-GmbH-C gehaltene 50 %ige Beteiligung ausreichend beteiligt.
Die GmbH-A ist an der GmbH-B mittelbar über eine 100 %ige Kommanditbeteiligung zu 50 % und über eine von der 60 %igen Tochter-GmbH-C gehaltene 25 %ige Beteiligung ausreichend beteiligt.