Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en)
Ergibt sich aus der unmittelbaren Beteiligung keine ausreichende finanzielle Verbindung, kann diese durch eine zusätzlich mittelbar gehaltene Beteiligung über Personengesellschaften erreicht werden. Die mittelbar durchgerechnete Beteiligung und die unmittelbare Beteiligung sind zusammenzuzählen.
In Pkt. 4.3.2.1 ergibt sich im Beispiel c) keine ausreichende Beteiligung, wenn die beteiligte Körperschaft A zB 60 % Mitunternehmer einer Personengesellschaft ist, die ihrerseits 60 % der Anteile einer Körperschaft B hält. Zusammen mit einer unmittelbaren Beteiligung von zB 25 % kann die ausreichende Beteiligung hergestellt werden.
S. 572