Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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4.3 Möglichkeiten des Herstellens der finanziellen Verbindung
Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung an der Beteiligungskörperschaft begründet werden
unmittelbar
mittelbar über eine Personengesellschaft
mittelbar über Gruppenmitglieder
über eine Beteiligungsgemeinschaft.
Die finanzielle Verbindung kann neben der unmittelbaren Beteiligung auch durch die Kombination mit den anderen aufgezählten Möglichkeiten hergestellt werden. Folgende Varianten stehen daher insbesondere zur Verfügung:
Unmittelbare Beteiligung (siehe Pkt. 4.3.1)
Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) (siehe Pkt. 4.3.2)
S. 568Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) (siehe Pkt. 4.3.3)
Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über ein oder mehrere Gruppenmitglied(er) (siehe Pkt. 4.3.4)
Mittelbare Beteiligung über zwei oder mehrere Gruppenmitglieder (siehe Pkt. 4.3.5)
Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) und über ein oder mehrere Gruppenmitglied(er) (siehe Pkt. 4.3.6)
Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligu...