Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft
Nach § 9 Abs. 2 KStG 1988 können inländische unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder auch Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nach Maßgabe des Abs. 3 und des Abs. 4 sein (zu den Voraussetzungen der Beteiligungsgemeinschaft siehe Pkt. 3.5). Die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft ist daher auch auf einer „mittleren Ebene“ einer Unternehmensgruppe möglich. Ausländische Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.
Die hier angesprochene Beteiligungsgemeinschaft steht nicht an der Spitze der Unternehmensgruppe (dazu siehe Pkt. 3.5), weil es sich hier um Gruppenmitglieder handelt, die auch Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein können. Ob die anderen Mitbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft ebenfalls Gruppenmitglieder einer (anderen) Unternehmensgruppe sind oder nicht, ist für die Bildung der Beteiligungsgemeinschaft ohne Bedeutung.
Im Hinblick auf die in § 9 Abs. 4 beschriebenen Mindestbeteiligungsquoten (40 % und 15 %) können maximal fünf Mitbeteiligte eine Beteiligungsgemeinschaft bilden (40 % + 15 % +15 % + 15 % + 15 %). Ob nur ein Mitbeteiligter einer Unternehmens...