Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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S. 411Grenzüberschreitende Gruppe und Abkommensrecht
Verena Trenkwalder
I. Einführung
1 Auf den ersten Blick haben Gruppenbesteuerung und Abkommensrecht eigentlich keine Berührungspunkte. Das Abkommensrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung, weshalb im Abkommensrecht S. 412Zuteilungsnormen für Einkünfte getroffen werden, die den Vertragsstaaten entweder nationale Besteuerungsrechte belassen oder diese einschränken. Demgegenüber betrifft die Gruppenbesteuerung ausschließlich das nationale Steuerrecht. Sie bewirkt eine rein steuerliche Ergebniszurechnung der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger, wobei sowohl die Gruppenmitglieder als auch der Gruppenträger Steuersubjekte bleiben. Im Kern führt die Gruppenbesteuerung dazu, dass Gewinne, an denen Österreich ein Besteuerungsrecht zusteht, nach nationalen Rechtsvorschriften dem Gruppenträger zugerechnet und bei diesem besteuert werden. Gewinne, an denen Österreich nicht das Besteuerungsrecht zusteht, dürfen auch im Rahmen der Gruppenbesteuerung in Österreich nicht versteuert werden. Demgegenüber bestehen keine Bedenken, ausländische Verluste in Österreich steuermindernd zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Unterneh...