Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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1. Rechtsverhältnisse, Präambel
Der Gruppenträger ist im Ausmaß einer Beteiligung von … % am Gruppenmitglied beteiligt .
Der Gruppenträger und das Gruppenmitglied bilden eine Unternehmensgruppe iSv § 9 KStG. Zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen S. 630Gruppenträger und Gruppenmitglied, insbesondere in Hinblick auf den erforderlichen Steuerausgleich nach § 9 Abs 8 3. Teilstrich KStG, wird der gegenständliche Gruppenvertrag abgeschlossen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für die steuerliche Anerkennung der Unternehmensgruppe iSv § 9 KStG erforderlichen Erklärungen und Anträge abzugeben.