Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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14.1 Allgemeines
Nach § 9 Abs. 5 dritter Satz KStG 1988 ist die Rückwirkungsfiktion im Zusammenhang mit einer umgründungsveranlassten Beteiligungsübertragung bzw. -übernahme auch für die Gruppenbesteuerung maßgebend (siehe Pkt. 5.2.).
Nach § 9 Abs. 5 vierter Satz KStG 1988 sind Vermögensübertragungen innerhalb der Unternehmensgruppe für ihren Bestand nicht schädlich, sofern sich an den finanziellen Verbindungen nichts ändert (siehe Pkt. 5.4.).
Alle Umgründungstatbestände sind im Lichte dieser beiden Aussagen zu würdigen. Es ist daher zu prüfen, ob und wieweit sich auf den Gruppenbestand Auswirkungen durch Umgründungen innerhalb der bestehenden Unternehmensgruppe, Umgründungen aus der Gruppe heraus und solchen in die Gruppe hinein ergeben und welche Bedeutung das umgegründete Vermögen auf den Gruppenbestand hat. Es gilt zu beantworten, ob es umgründungsbedingt schon im Umgründungsjahr zu einer Gruppenbildung kommen kann, ob eine nahtlose Fortsetzung möglich ist und ob nicht umgründungsbedingt das Ende einer Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe oder das Ende der gesamten Gruppe denkbar ist.
Zum umgründungsbedingten Verlustvortragsübergang siehe Pkt. 6.3 und Pkt 6.7.
Zu Umgründungsfragen in Zusammenhang mi...