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Gruppenbesteuerung

Kommentar und systematische Darstellungen

1. Aufl. 2005

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Dokumentvorschau
Gruppenbesteuerung (1. Auflage)

12.2 Erhebung der Mindeststeuer

In der Unternehmensgruppe unterliegen die unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften der Mindeststeuer. Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland unterliegen aber weder als Gruppenträger noch als Gruppenmitglied der Mindeststeuer, weil § 24 Abs. 4 KStG 1988 auf Kapitalgesellschaften nach österreichischem AktG oder GmbHG abstellt.

S. 616In Übereinstimmung mit der Verwaltungspraxis zur Organschaft kommt es nach § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 auch bei der Gruppenbesteuerung hinsichtlich der Mindeststeuer auf das Gesamteinkommen der Unternehmensgruppe an. Zu einer Mindeststeuer kommt es aber nur dann, wenn das Gesamteinkommen der Unternehmensgruppe nicht ausreichend positiv ist. In dieses Gesamteinkommen sind auch nicht mindeststeuerpflichtige Gruppenmitglieder und Gruppenträger (zB Genossenschaften) mit einzubeziehen. Sodann ist zu prüfen, ob das Gesamteinkommen ausreichend positiv ist. Das Gesamteinkommen ist dann nicht ausreichend positiv, wenn es unter dem Betrag liegt, der sich für alle mindeststeuerpflichtigen Gruppenmitglieder und dem mindeststeuerpflichtigen Gruppenträger nach § 24 Abs. 4 Z 1 bis 3 KStG 1988 ergibt. Die Beurteilung der ausreichenden Höhe des Gesamteinkommens erfolgt daher ausschließlich ...

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