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Gruppenbesteuerung

Kommentar und systematische Darstellungen

1. Aufl. 2005

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Gruppenbesteuerung (1. Auflage)

7.2.4.8 Anschaffung nach dem

Die Firmenwertab(zu)schreibung ist auf Beteiligungen an unbeschränkt steuerpflichtigen betriebsführenden Gruppenmitgliedern vorzunehmen, die nach dem angeschafft werden. Die „Anschaffung“ ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu verstehen; es kommt daher auf den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an. Verpflichtungsgeschäfte (Kaufverträge) vor dem schaden der Firmenwertabschreibung nicht, wenn der Zeitpunkt der Einräumung der Verfügungsgewalt in die Zukunft (insbesondere auf den ) verlegt wird. Um eine Firmenwertabschreibung schon im Jahr 2005 vornehmen zu können, muss bei auf denS. 60631.12 bilanzierenden Zielkörperschaften die Verfügungsgewalt exakt zum übergehen (zB im vorangehenden Notariatsakt wird die Wirksamkeit mit verankert). Sollte die Anschaffung unter einer aufschiebenden Bedingung (zB kartellrechtliche Genehmigung) erfolgen, liegt erst mit Bedingungseintritt die Anschaffung vor.

Bestanden schon vor dem Beteiligungen an in die Gruppe einbezogenen Körperschaften, ist die Firmenwertabschreibung bei Anschaffung zusätzlicher Anteile nach dem auf diese Anteile vorzune...

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