Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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7.2.4.3 Fremdbezogene Beteiligungsanschaffung
Eine Firmenwertab(zu)schreibung ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung an einer mitgliedsfähigen Körperschaft direkt oder indirekt
von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder
von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter
erworben wird.
Der Konzernbegriff ist § 10 Abs. 5 EStG 1988 (Investitionsfreibetrag) entsprechend im Sinne des § 15 AktG 1965 zu verstehen.
Der beherrschenden Einfluss geht hinsichtlich des Personenkreises über den aktienrechtlichen Konzernbegriff hinaus und erfasst alle Gesellschafter (natürliche Personen, Personengesellschaften, Körperschaften wie zB Privatstiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts), die an einer Körperschaft konzernartig beteiligt sind, dh, imS. 603Sinne des § 228 HGB zu mindestens 20 % beteiligt sind und einen beherrschenden Einfluss ausüben.
Ein indirekter Beteiligungserwerb liegt im Wege zwischengeschalteter Personen oder Gesellschaften vor.